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Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten

Letzte Änderung: 05.01.2023

Die Lenk- und Ruhe- und Arbeitszeiten für LKW-Fahrende sind genau gesetzlich geregelt

auf nationaler Ebene

  • im Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • im Fahrpersonalgesetz (FPersG)
  • in der Fahrpersonalverordnung (FPersV)

auf europäischer Ebene

  • in der EU-Richtlinie 2002/15/EG
  • in der EU-Verordnung 562/2006

Hieraus leiten sich die Sozialvorschriften im Straßenverkehr ab, für deren Einhaltung in Deutschland das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) und die Polizei in Deutschland sorgen.

Digitaler Kontrollgeräte im LKW sorgen für die Dokumentation der Lenk- und Ruhezeiten.

Die SVG bietet  Schulungen für Fahrende zu Sozialvorschriften an. Das BKrFQG-Modul der SVG „Pausen mit System. EU-Sozialvorschriften – Digitaler Tachograph“ behandelt zu mehr als 50 Prozent die Handhabung von digitalen Kontrollgeräten. Unterrichtet werden unter anderem Funktionsweise und Menüführung der aktuellen Modelle sowie die Pflichten der Fahrenden im Hinblick auf die korrekte Bedienung der Tachographen, insbesondere beim „Manuellen Nachtrag“. Darüber hinaus gehören aber auch die Informationsmöglichkeiten der Geräte oder wie man fahrerspezifische Ausdrucke erstellt und interpretiert zu den Schulungsinhalten.

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