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Dänemark Länderinformationen

Letzte Änderung: 20.11.2024

In Dänemark gilt die E-Vignette.
E-Vignette jetzt hier erwerben SVG E-Vignette.

Zur Abrechnung von Brücken, Fähren und Tunnel in Dänemark ist die
SVG fleXboxEUROPA einsetzbar, diese kann auch in vielen weiteren Ländern Europas genutzt werden.

Besondere Vorschriften

  • Auch tagsüber muss mit Abblendlicht gefahren werden.
  • Es besteht ein Rauchverbot sobald sich mehrere Personen in der Lkw-Kabine aufhalten.

Einführung einer entfernungsabhängigen CO2-Maut ab 1. Januar 2025

Dänemark ist derzeit Teil des Eurovignetten-Verbundes mit den Niederlanden, Luxemburg und Schweden. Bis Ende des Jahres 2024 wird weiterhin die zeitabhängige Mautgebühr erhoben.

Am 1. Januar 2025 wird Dänemark aus dem Eurovignettensystem aussteigen und wird ab diesem Zeitpunkt eine elektronische, entfernungsabhängige CO2-Maut einführen.

Der Mauttarif wird sich nach der Gewichtsklasse des Fahrzeugs und nach der CO2-Einstufung des Fahrzeuges richten. Die Einstufung der CO2-Emissionsklassen erfolgt nach den EU-Vorgaben. Daher ist die CO2-Einstufung analog zur deutschen Maut.

Zunächst sind bis zum 1. Januar 2027 Fahrzeuge über 12 Tonnen mautpflichtig. Danach sollen alle Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen der Maut unterliegen werden.

Das Bußgeld bei Mautverstößen beträgt 4.500 DKK (ca. 600 €). Ein Fahrzeug kann innerhalb von 24 Stunden „nur“ einmal bebußt werden.

Umweltzonen

Zum 1. Juli 2020 sind bezüglich der Umweltzonen der Städte Kopenhagen, Frederiksberg. Aalborg, Odense und Aarhus Änderungen in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch Lkw über 3,5 t zGM, die nach dem 1. Oktober 2009 erstmals zugelassen wurden, in die Umweltzonen einfahren. Eine Umweltplakette ist nicht mehr notwendig.

Eine im Ausland zugelassener Lkw oder Bus, der vor dem 1. Oktober 2009 erstmals zugelassen wurde und mit einem Partikelfilter nachgerüstet wurde, und/oder die entsprechende Euroschadstoffnorm erfüllt, kann ebenfalls in die Umweltzonen einfahren, muss zuvor jedoch für das dänische System registriert werden. Kleinere Lkw bis 3,5 t zGM dürfen ab 1. Juli 2020 nur noch in die Umweltzonen einfahren, sofern sie am 1. Januar 2007 oder später erstmals zugelassen wurden.

Weitere deutschsprachige Informationen über die dänische Umweltzone finden Sie hier.

Geschwindigkeitsbegrenzungen

DänemarkGeschwindigkeit
innerhalb geschlossener Ortschaften
für Fahrzeuge über 3,5 t
50 km/h
außerhalb geschlossener Ortschaften
für Fahrzeuge über 3,5 t
80 km/h
auf Autobahnen und Schnellstraßen
für Fahrzeuge über 3,5 t
80 km/h

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