Fördermittelservice
Unternehmen, die Halter von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen mit mehr als 3,5 Tonnen tzG (technisch zulässige Gesamtmasse) sind, können Fördermittel erhalten. Über das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) gibt es spezielle Förderprogramme für das Gewerbe. Eine wichtige Voraussetzung ist die gewerbliche Durchführung von Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 GüKG.
Wichtig ist: Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen nach der Bewilligung der Förderung begonnen wird.
Förderprogramme
1. Umweltschutz und Sicherheit
Das Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit (US), früher De-minimis, wird in der Förderperiode 2025 fortgesetzt. Über das Förderprogramm werden Beihilfen für fahrzeugbezogene und personenbezogene Maßnahmen sowie für Maßnahmen zur Effizienzsteigerung gewährt. Auch Abbiegeassistenten für Nutzfahrzeuge über 7,5 Tonnen tzG können für Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs über dieses Programm gefördert werden.
2. Weiterbildung
Das Förderprogramm Weiterbildung bietet die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen für Fahrerende und andere Beschäftigte in Unternehmen des Güterkraftverkehrs an.
3. Ausbildung
Im Förderprogramm Ausbildung wird die duale Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Berufskraftfahrerin unterstützt und gefördert.
4. Abbiegeassistenzsysteme
Ziel des Förderprogramms Abbiegeassistenzsysteme ist es, Unfälle mit Personenschäden von nach rechts abbiegenden Fahrzeugen signifikant zu verringern ("Toter Winkel"). Über dieses Programm können z.B. Kommunen, Reisebus-Unternehmen, kommunale Unternehmen, die nicht die US-Förderung in Anspruch nehmen können, ihre Fahrzeuge über 3,5 Tonnen tzG und Kraftomnibusse ab neun Sitzplätzen mit Abbiegeassistenzsystemen fördern lassen.
Übersicht zur Förderperiode 2025
BALM-Förderprogramm | Förderhöhe | Antragsfrist |
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1. Umweltschutz & Sicherheit (US, ehemals De-minimis) | 2.000 € pro Lkw über 3,5 Tonnen tzG max. 33.000 € pro Unternehmen | Beginn: 4. August 2025 Ende: 1. September 2025 |
2. Weiterbildung | 50, 60 oder 70 % von 1.500 € pro Lkw über 3,5 Tonnen tzG abhängig von der Unternehmensgröße | Beginn: 11. August 2025 Ende: 1. September 2025 |
3. Berufskraftfahrer-Ausbildung | 50, 60 oder 70 % von 50.000 € pro Ausbildungsplatz abhängig von der Unternehmensgröße | Beginn: 8. Juli 2025 Ende: 1. September 2025 |
4. Abbiegeassistenzsysteme | für Lkw über 3,5 Tonnen tzG und für Busse > 9 Sitze | Fristen stehen noch nicht fest |
Die SVG unterstützt Sie gerne!
Unsere erfahrenen Spezialisten kennen die rechtlichen Grundlagen und stehen Ihnen bei der Antragstellung für die Fördermittel gerne zur Seite.