Ihr Fahrplan durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
einfach · neutral · rechtssicher
Was Sie wissen müssen!
- Das HinSchG ist ab Dezember 2023 für alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden gültig und rechtsverbindlich
- Jeder Meldekanal muss die Vertraulichkeit des Hinweisgebenden gewährleisten. Das bedeutet für Sie, eine Rückverfolgung auf den Hinweisgebenden darf nicht nachweisbar sein
- Grundsätze der DSGVO müssen beachtet werden
- Am einfachsten ist es für Sie als Unternehmen, die Bearbeitung von Hinweisen einer Ombudsperson zu übergeben. Die SVG Baden bietet Ihnen die Leistung einer Ombudsperson an
- Alle Hinweise müssen innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen bearbeitet, sowie den vorgeschriebenen Stellen gemeldet werden
Ihre Vorteile mit der SVG Baden
- Sie geben die Verwaltung, Wartung und Pflege einer digitalen Lösung, zur vertraulichen Bearbeitung von Hinweisen, in unsere Hände und brauchen keine eigene Plattform installieren
- Die SVG Baden bestätigt den Erhalt an den Hinweisgebenden innerhalb der gesetzlichen vorgeschriebenen Frist von 7 Tagen
- Die Bearbeitung des Hinweises geschieht in der Zusammenarbeit mit dem Auftraggebenden innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist von 3 Monaten. Diese Zusammenarbeit erfolgt OHNE Nennung des Hinweisgebenden, um somit dem Ziel des HinSchG Folge zu leisten
- Wir garantieren eine digitale, lückenlose Dokumentation, Datensicherung und Archivierung der eingehenden Hinweise. Die Archivierung des zeitlichen Verlaufs der Hinweise erfolgt innerhalb der gesetzlichen Fristen
Ansprechpartner
André Luibrand
andre.luibrand@svg-baden.de
Mobil: 0151 /11203522
Kerstin Sacherer
kerstin.sacherer@svg-baden.de
Ziel des HinSchG
Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes ist es, Missstände innerhalb der EU aufzudecken und gleichzeitig den Hinweisgebenden vor möglichen Repressalien zu schützen.
Hinweisgeber = Whistleblower
Die Hinweisgebenden werden nicht zivil- oder strafrechtlich verfolgt. Weitere Verstöße sollen unterbunden werden und somit die Rechtsdurchsetzung in der EU verbessert werden.
Beispiele für Missstände
Missstände, die ein Hinweisgebender anonym mitteilen kann sind zum Beispiel:
- Steuerbetrug
- Geldwäsche
- Produktsicherheit
- Verkehrssicherheit
- Verbraucherschutz
- Datenschutz
- Arbeitsrecht
- Mobbing
- Korruption, Bestechung
- Diskriminierung
- Belästigung
- Sicherheitsvorschriften