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Aushangpflichtige Gesetze
Das Arbeitsrecht umfasst zahlreiche besondere Schutzvorschriften. Arbeitgeber müssen einige dieser Bestimmungen aushängen oder auslegen. So erfüllen sie die Fürsorgepflicht und vermeiden Geldbußen sowie etwaige Schadensersatzansprüche der Beschäftigten.
Folgendes ist zu beachten:
- Alle Mitarbeiter müssen die Möglichkeit haben die aushangpflichtigen Gesetze einsehen zu können
- Die Aktualität der aushangpflichtigen Gesetzte muss gewährleistet sein
Ab sofort können Sie Ihre Aushangpflicht auch zu 100 % digital erfüllen.
Über die nachfolgenden Links gelangen Sie direkt zu den aktuellen Fassungen der einschlägigen Gesetze und Vorschriften.
Aushangpflicht gesetzlich geregelt:
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Druckluftverordnung (DruckLV)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Heimarbeitsgesetz (HAG)
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung (JArbSchUV)
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Ladenschlussgesetz (LSchlG)
- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
- Sozialgesetzbuch VII (SGB VII)
- Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
- Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
- Tarifvertrag (TVG)
Aushang nicht verpflichtend, aber aus betrieblichen oder gesetzlichen Gründen angebracht:
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Bundesurlaubsgesetz (BurlG
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- Nachweisgesetz (NachwG)
Ausgewählte Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW):
- DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
- DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“
- DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“
- DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“
- DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“
- DGUV Vorschrift 79 „Verwendung von Flüssiggas“
- DGUV V38 “Bauarbeiten”




