Ihr Partner für rechtssichere und nachhaltige Abfallwirtschaft
Als externer Dienstleister unterstützen wir Unternehmen dabei, die gesetzlichen Anforderungen im Bereich der Abfallwirtschaft einzuhalten und betriebliche Entsorgungsprozesse effizient zu gestalten.
Die Bestellung eines Abfallbeauftragten erfolgt auf Grundlage des
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
sowie der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV).
Eine Verpflichtung zur Bestellung besteht insbesondere bei Unternehmen, die gefährliche Abfälle erzeugen, behandeln oder lagern oder genehmigungsbedürftige Anlagen betreiben.
Unsere Leistungen
Wir übernehmen für Sie die Funktion des Abfallbeauftragten und unterstützen Sie in allen Fragen der betrieblichen Abfallwirtschaft – von der Beratung bis zur praktischen Umsetzung.
Die Aufgaben ergeben sich insbesondere aus § 60 des
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und umfassen:
- Überwachung der Abfallströme im Unternehmen
- Beratung zur Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen
- Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
- Organisation und Optimierung von Entsorgungsprozessen
- Schulung der Mitarbeitenden
- Mitwirkung bei behördlichen Prüfungen
- Durchführung von Betriebsbegehungen
- Erstellung von Prüf- und Auditberichten
- Unterstützung bei der abfallrechtlichen Nachweisführung (z. B. eANV)
- Erstellung und Optimierung von Entsorgungskonzepten
Mit uns als externem Abfallbeauftragten stellen Sie sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden und Ihre Abfallprozesse effizient und rechtssicher organisiert sind.
Mit fundierter Fachkenntnis und praxisnaher Erfahrung begleiten wir Sie zuverlässig in allen Fragen der Abfallwirtschaft. Wir behalten gesetzliche Änderungen im Blick und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen stets auf der sicheren Seite ist. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen ist heute wichtiger denn je. Wir helfen Ihnen, Abfälle zu reduzieren und vorhandene Verwertungs- und Recyclingpotenziale im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen gezielt zu nutzen.




