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Grundqualifikation (IHK Prüfung)

Letzte Änderung: 18.10.2022

Hintergrundinformation

Fahrer:innen, die gewerblich Werk-, Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen eine besondere Qualifizierung nachweisen. Betroffen sind Fahrer:innen von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im Güterkraft- und Werkverkehr oder von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr, soweit für das Führen des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination eine C- oder D-Klassen-Fahrerlaubnis erforderlich ist. Dies sieht die europäische Richtlinie 2003/59/EG, (umgesetzt im Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) über die Grundqualifizierung und Weiterbildung der Fahrer:innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr vor.

Ziel dieser EU-Vorschrift ist eine Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie der Sicherheit der Fahrerinnen und Fahrer. Eine Grundqualifikation beziehungsweise eine beschleunigte Grundqualifikation müssen alle Fahrer:innen absolvieren, die erstmals ihren Führerschein oberhalb der Fahrerlaubnisklassen C1 nach dem 10. September 2009 erworben haben. Beim Personenverkehr sind diejenigen betroffen, die ihren Führerschein der Klassen D1 nach dem 10. September 2008 erworben haben.

Es wird zwischen den gesetzlichen Nachweisarten

  • Grundqualifikation und
  • beschleunigte Grundqualifikation

unterschieden.

Grundqualifikation (IHK Prüfung)

Der Nachweis der Grundqualifikation kann auf zwei Wegen erbracht werden

  1. Es wird eine dreijährige Berufsausbildung zum/r Berufskraftfahrer:in (Ausführliche Information zur Ausbildung: https://www.mach-was-abgefahrenes.de/start/ ) erfolgreich (IHK-Prüfung) abgeschlossen.
  2. Die Grundqualifikation kann ab dem 18. Lebensjahr zur Beförderung von Gütern mit Fahrzeugen der Fahrerlaubnisklasse C1, C1E, C oder CE durch das Ablegen einer Prüfung bei der zuständigen IHK erworben werden. Die Prüfung besteht aus einem 240-minütigen theoretischen und einem 210-minütigen praktischen Teil. Neben einer Fahrprüfung, besteht der praktische Teil auch aus dem Bewältigen kritischer Fahrsituationen und praktischer Aufgaben, wie z.B. Ladung zu sichern.

Zur Vorbereitung auf die Prüfung ist keine Schulung vorgesehen. Zum Bestehen der Prüfung empfehlen wir die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs bei einer SVG oder bei einem Bildungswerk des Verkehrsgewerbes.

Beschleunigte Grundqualifikation

Die beschleunigte Grundqualifikation wird erworben durch die Teilnahme an einer Schulung bei einer SVG oder einem Bildungswerk des Verkehrsgewerbes. Eine Fahrerlaubnis muss für die beschleunigte Grundqualifikation nicht vorliegen.

Zur Vorbereitung auf die 90-minütige, theoretische Prüfung bei der IHK ist die Teilnahme an einem 140-stündigen Unterricht, davon 10 Stunden Fahrausbildung unter Aufsicht, verpflichtend. Während der Schulung werden Inhalte aus den drei Kenntnisbereichen

  • Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln,
  • sozialrechtlicher Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraftverkehr sowie
  • Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistungen, Logistik

vermittelt.

Mindestalter

Führerscheinklasse

Grundqualifikation

Beschleunigte Grundqualifikation

C / CE

18 Jahre

21 Jahre

C1 / C1E

18 Jahre

18 Jahre

D / DE

18 Jahre im Linienverkehr bis 50 km nach erfolgreichem Abschluss (IHK-Prüfung) der 3-jährigen Ausbildung zum/r Berufskraftfahrer:in)

21 Jahre im Linienverkehr bis 50 km nach erfolgreichem Abschluss (IHK-Prüfung) der 3-jährigen Ausbildung zum/r Berufskraftfahrer:in)

sonst 20 Jahre

sonst 23 Jahre

D1 / D1E

18 Jahre

21 Jahre


Beschleunigte Grundqualifikation - Umsteiger

Die Beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger dient zur Erweiterung einer bereits vorhandenen Grundqualifikation. Voraussetzung ist, dass bereits eine erfolgreiche Prüfung (beschleunigte) Grundqualifikation im Bereich Güterkraftverkehr oder Personenverkehr nachgewiesen werden kann.

Zur Vorbereitung auf die Prüfung ist die Teilnahme an einem 37,5-stündigen Unterricht - davon 2,5 Stunden Fahrausbildung unter Aufsicht - bei einer anerkannten Ausbildungsstätte, z. B. einer SVG oder einem Bildungswerk des Verkehrsgewerbes, Pflicht. Zur Teilnahme an der Schulung ist der Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis nicht erforderlich. Die Beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger schließt mit einer 45-minütigen theoretischen Prüfung bei der IHK ab.

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